FLÄCHENWIDMUNGSPLAN – Rechtsstand aktualisiert im November 2019

ENTWICKLUNGSKONZEPT (Stand: Juli 2016):

Ein Rechtsanspruch aus den Plänen kann nicht abgeleitet werden. Die Originaldokumente sind auf den Gemeinden einsehbar. Bei Fragen zu den Plänen kontaktieren Sie bitte das Gemeindeamt.