Flächenwidmungspläne

Die Gemeinden werden durch unser Büro umfassend bei der Projektentwicklung und beim Projektmanagement zu Umwidmungsverfahren unterstützt, neben fachlicher Kompetenz und interdisziplinärem Arbeiten wird großer Wert auf intensive Kundenbetreuung und Beratung der Auftraggeber gelegt. Durch die bereits mehr als 25-jährige Erfahrung im Bereich der Örtlichen Raumplanung konnten in zahlreichen Städten und Gemeinden Planungen erfolgreich umgesetzt und somit Fachkompetenz aufgebaut werden.

Im Flächenwidmungsplan werden die Widmungen für unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten festgelegt., hierbei wird der Kataster (u.a. Grundstücksgrenzen mit ihrer Grundstücksnummer) zugrunde gelegt. Die Änderung von Widmungsarten ist vom Gemeinderat zu beschließen und vom Land NÖ zu genehmigen.




Entwicklungskonzepte

Die Entwicklungsplanung von Gemeinden konzentriert sich zumeist auf die Bereiche Siedlungsentwicklung, Landschaft, Wirtschaft und Verkehr. Die Prüfung von Umweltauswirkungen von Planungen gewinnt hierbei zunehmend an Bedeutung, da zum Beispiel die Themen Bodenverbrauch und Erhaltung der landwirtschaftlichen Ressourcen, Klimafunktion, Versiegelung, Hochwasser, Orts- und Landschaftsbild sowie Verdichtung von Zentren immer mehr in den Fokus der Gemeindeplanung rücken.

Ein Entwicklungskonzept kann grundsätzlich als Bestandteil des örtlichen Raumordnungsprogrammes verordnet werden, wobei sich dieses auf Gemeindeteile beschränken darf. Das Entwicklungskonzept beinhaltet neben einer Plandarstellung auch textlich verordnete Leitziele (Leitbild) aufgrund der Ergebnisse der Grundlagenforschung für die mittel- und langfristige Entwicklung.



Bebauungspläne

Angebotene Dienstleistungen:

  • Erstellung von Bebauungsplänen und Bebauungsstudien, für Teilbereiche oder für das gesamte Baugebiet.
  • Innovative Siedlungskonzepte sowie Teilungs- und Erschliessungskonzepte
  • Nutzung neuartiger Visualisierungsmöglichkeiten

Die Erstellung von Bebauungsplänen gewinnt zunehmend an Bedeutung, da vor allem in Gemeinden mit dynamischer Entwicklung ein hoher Bedarf an einer Regelung der Bauvolumen und Bauhöhen besteht. Zudem bietet der Bebauungsplan Rechtssicherheit für die Grundeigentümer sowie im Rahmen der §56 (Ortsbild) Prüfungsvoraussetzungen im Zuge von Bauverfahren. Bei der Erstellung von Bebauungsplänen legen wir Wert auf einen umfassenden Diskussionsprozess in der Gemeinde sowie auf eine umfassende Grundlagenforschung auf Basis der Verfügbarkeit zahlreicher neuer Planungsgrundlagen.



Weitere Kernkompetenzen:

  • Gutachten zu Bau- und Raumordnungsrecht
  • Umweltprüfungen
  • Landschaftsbild- und Sichtraumanalysen