Photovoltaik gilt als eine der wichtigsten Energiequellen der Zukunft und soll einen erheblichen Beitrag zur Energiewende leisten. Das Land NÖ hat das Potential im Jahre 2019 aufgegriffen und den „NÖ KLIMA- UND ENERGIEFAHRPLAN 2020 bis 2030“ ausgearbeitet, welcher unter anderem einen Ausbau der erneuerbaren Energien vorsieht. Heute werden in Niederösterreich bereits 325 MW, dies entspricht etwa 2,8% des niederösterreichischen Strombedarfs, durch Photovoltaik gedeckt. Um diesen Anteil bis zum Jahr 2030 auf 2.000MW zu erhöhen, werden neben versiegelten Flächen auch Freiflächen in Betracht gezogen. Grundlage für die Genehmigung bildet eine entsprechende Flächenwidmung als Grünland-Photovoltaikanlagen („Gpv“) durch die Gemeinde.

Die anschließenden Grundlagenpläne geben einen Einblick in den Umfang zur Ausarbeitung von Eignungszonen von Photovoltaik-Anlagen. Die Vorgangsweise richtet sich nach dem „Leitfaden zur Ausweisung der Widmungsart Grünland-Photovoltaikanlagen im Flächenwidmungsplan“ ausgegeben durch Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten im März 2020.



Strategische Planung


Ziel der umfassenden raumplanerischen Erhebung ist eine Einordnung in Gunst-, Abwägungs- und Ausschlussflächen zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen.

Aus der strategischen Planung lassen sich im Endergebnis folgende Flächen ableiten:

  • Eignungsflächen mit sofortiger Widmungsmöglichkeit (mit vereinfachtem Verfahren nach §25a NÖ ROG)
  • Abwägungsflächen mit eingeschränkter Eignung (Widmung mit Ausgleichsmaßnahmen)
  • Abwägungsflächen mit deutlich eingeschränkter Eignung (nur als Widmungsabrundung geeignet)
  • Ausschlussflächen (keine Widmung vorgesehen)




Planungsvorgaben

Übergeordnete Planungsvorgaben für die Ermittlung von Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen sind beispielsweise:

  • Regionale Raumordnungsprogramme des Landes (Lw. Vorrangzonen, Regionale Grünzonen, erhaltenswerte Landschaftsteile)
  • Örtliche Entwicklungskonzepte
  • Gefahrenzonenpläne und Abflussstudien
  • Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, Landschaftsschutzgebiete sowie sonstige Schutzgebiete, wie beispielsweise Wasserschutzgebiete




Technische Infrastruktur


Für die Ermittlung von Photovoltaik-Eignungszonen sind im Wesentlichen folgende technische Infrastrukturen von Relevanz:

  • Nächstgelegene Umspannwerke
  • bestehende Trafostationen
  • geplante oder bestehende Energiegewinnungsanlagen (z.B. Windparks)
  • Betriebliche Anlagen mit Stromabnahmepotenzial






Landschaftsbildbewertung

Bei der Bewertung des Landschaftsbildes sind beispielsweise folgende Punkte zu beachten:

  • Einsehbarkeiten,
  • exponierte Lagen,
  • Fern- und Nahsichtbeziehungen,
  • technogene Vorbelastungen
  • Hangneigungen




Quelle: Gemeinde Lichtenegg – Auszug aus „EIGNUNGSZONEN FÜR PHOTOVOLTAIKANLAGEN“