FLÄCHENWIDMUNGSPLAN – aktualisiert am 26.11.2019
5. Änderung des Flächenwidmungsplanes
Ein Rechtsanspruch aus den Plänen kann nicht abgeleitet werden. Die Originaldokumente sind auf den Gemeinden einsehbar. Bei Fragen zu den Plänen kontaktieren Sie bitte das Gemeindeamt.