FLÄCHENWIDMUNGSPLAN – Rechtsstand aktualisiert am 30. August 2018
7. Änderung des Flächenwidmungsplanes:
Ein Rechtsanspruch aus den Plänen kann nicht abgeleitet werden. Die Originaldokumente sind auf den Gemeinden einsehbar. Bei Fragen zu den Plänen kontaktieren Sie bitte das Gemeindeamt.